Kosten und Rückerstattung




Gesetzliche Krankenversicherungen
übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen nach der Heilpraktiker Gebührenverordnung (GebüH).

Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des §18 EStG. Sie haben keine Kassenzulassung.

Kassenpatienten
tragen demnach, gemäß meiner ausgehändigten Honorarpositionen, Ihre Kosten leider selbst.

Sind Sie privat versichert oder haben eine private Zusatzversicherung,
so werden Ihre Behandlungskosten in der Regel ganz oder teilweise erstattet. Die Höhe der Erstattung fällt je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich aus.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung!

Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen, ist der
Rechnungsbetrag immer in voller Höhe zu zahlen.

Nicht abgesagte Termine werden anteilig in Rechnung gestellt.